7th German Anti Spam Summit - Tag 3
Sender Workshops
Vom 14.09.2009 bis zum 16.09.2009 fand in Wiesbaden der 7te German Anti Spam Summit statt. Dieser Artikel fasst das für mich interessante vom 3. Tag zusammen.Inhalt
- Trusted Dialog - Nutzungssicherheit und Vertrauen im digitalen Kundendialog
- Konsequenzen aus dem BGH Payback Urteil im Hinblick auf die rechtskonforme Ausgestaltung von Einwilligungserklärungen
- Quality checks of customers' mailing-lists
- Weiterführende Links
- Kommentare
Trusted Dialog - Nutzungssicherheit und Vertrauen im digitalen Kundendialog
Magnus Schmidt, United Internet Media AGIm Rahmen einer Studie in den Email-Portalen web.de, GMX und 1&1 fand United Internet (unter anderem) folgendes heraus:
- 88,6% aller online-Nutzer nutzen privat Emails
- nur wenige Nutzer trauen sich zu, betrügerische Emails zu erkennen
- Nutzer vertrauen gekennzeichneten Mails
- Öffnungsverhalten wird durch die Anzeige des Logos beeinflusst (Benutzer öffnen solche Mails eher)
- Daraus ergibt sich ein Mehrwert für die für den Dienst zahlende Firmen (mehr Response / Conversion)
Konsequenzen aus dem BGH Payback Urteil im Hinblick auf die rechtskonforme Ausgestaltung von Einwilligungserklärungen
RA Alexandra Koch, ECONach dem "Payback"-Urteil des BGH vom 16.07.2008 wurde das Gesetz zur Einwilligungserklärung neu und präziser ausgelegt. Leider scheint das noch immer nicht überall angekommen zu sein. Daher gab es an dieser Stelle noch mal einen kleinen Vortrag, was durch dieses Urteil beachtet werden muss. Für "Sammler" von Email-Adressen zu Werbezwecke ergeben sich daraus folgende Richtlinen:
- Eine Einwilligungserklärung muss aktiv, freiwillig und sachbewusst gegeben werden, d.h. der Zweck der Verwendung (Werbung per elektronischer Post) und die Urheber der Werbung müssen eindeutig aus der Einwilligungserklärung hervorgehen.
- Zusätze (z. B. AGB, Teilnahmebedingungen, Einwilligungserklärung zur Verwendung der Daten für telefonische oder postalische Werbung) dürfen NICHT Bestandteil der Einwilligungserklärung sein.
"Der Anbieter und seine (aufgelisteten oder verlinkten) Partner und Sponsoren (möglichst maximal 10) düren meine Email-Adresse und Mobilnummer für werbliche Zwecke per elektronischer Post verwenden.
Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen."
Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen."
Quality checks of customers' mailing-lists
Jörg Sayn, artegic AGAls Massenversender ist die Problematik bekannt: Ein neuer Kunde liefert eine Liste von Email-Adressen an, bei denen völlig unklar ist, woher diese Adressen stammen, wie alt die Liste ist, ob es Opt-Ins gibt, d.h. ob ein Versand an diese Liste überhaupt rechtens wäre.
Bisher ist man meist hingegangen und hat einen Stichprobenversand durchgeführt, um diesen dann auf bestimmte Merkmale, wie Bouncerate, Beschwerderate und weiteres Nutzerverhalten, zu überprüfen.
In diesem Vortrag wurde ein Weg vorgestellt, mit dem sich schon im Vorfeld bestimmte Eigenschaften, wie die Double-Opt-In-Wahrscheinlichkeit, das ungefähre Mindestalter der Liste und sogar die ungefähre regionale Herkunft, testen lassen. Hierfür wird die Liste auf bestimmte Inhalte getestet, z.B.:
- syntaktisch falsche oder Wegwerf-Email-Adressen: eine hohe Anzahl stellt das Vorhandensein von Double-Opt-Ins in Frage
- Domain-Verteilung: Hieraus lässt sich eventuell auf eine bestimmte Region oder Whitelisting-Probleme bei vorherigen Versänden schließen
- Nicht mehr existierende oder kostenpflichtig gewordene Email-Provider: Lassen auf das Alter der Liste schließen
Weiterführende Links
- Trusted Dialog - Nutzungssicherheit und Vertrauen im digitalen Kundendialog
- Konsequenzen aus dem BGH Payback Urteil im Hinblick auf die rechtskonforme Ausgestaltung von Einwilligungserklärungen
- Quality checks of customers' mailing-lists
Kommentare
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